Zwergkaninchen

haben eine Lebenserwartung von bis zu 10 Jahren, werden ca. 1,5 bis 2 Kilo schwer und bekommen ca. 1-4 Junge. Kaninchen sind Nesthocker und sollten erst ab der 8 Woche abgegeben werden.
Das Kaninchen ist bei der Fütterung dem Meerschweinchen sehr ähnlich, wichtig ist, das Heu permanent zu Verfügung steht.
Die Versorgung mit Vitamin B nehmen diese typischen Pflanzenfresser über ihren Blinddarmkot auf.
Auch Kaninchen sollten nicht einzeln gehalten werden, wobei zu achten ist, den Tieren genügend Platz zu lassen, da sonst Revierkämpfe entstehen können. Bei Käfighaltung (ab 120x60x50) ist auch der tägliche Freilauf sehr wichtig.
Mindestanforderungen für die Haltung von Kleinnagern
3.1. Allgemeine Haltungsbedingungen:
(1) Den Tieren ist ausreichend Beschäftigungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Nagetieren muss Nagematerial in Form von gesundheitlich unbedenklichem Holz, Ästen und dergleichen ständig zur Verfügung stehen.
(2) Die Käfige müssen rechteckig sein. Und je nach Tierart hinsichtlich ihrer Größe mindestens die in 3.2. bis 3.9. festgelegten Abmessungen aufweisen.
(3) Gitterkäfige müssen querverdrahtet sein und aus korrosionsbeständigem und nicht reflektierendem Material bestehen. Die Gitterweite muss so gewählt werden, dass ein Hängenbleiben der darin lebenden Tiere ausgeschlossen ist.
(4) Glasbecken dürfen nur dann Verwendung finden, wenn sie über ausreichend dimensionierte, seitlich angebrachte Belüftungsöffnungen verfügen und oben nicht dicht geschlossen sind.
(5) Die Haltungseinrichtung muss dreidimensional strukturiert sein. Kleinnagern sind Rückzugsmöglichkeiten in Form von Häuschen, Papprollen, Rohren, Wurzeln oder zuvor heißgebrühter Korkeiche anzubieten. Nagern muss Nagematerial in Form von Holz, Ästen und dergleichen immer zur Verfügung stehen.
(6) Boden und Einstreu müssen ständig in sauberem und trockenem Zustand gehalten werden. Die Einstreu muss so beschaffen sein, dass der gesamte Boden gleichmäßig rutschsicher bedeckt ist. Das verwendete Material muss saugfähig und gesundheitlich unbedenklich sein.
(7) Katzenstreu darf nicht als Einstreu verwendet werden.
(8) Wasser muss in Trinkwasserqualität in Hängeflaschen oder standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Wasser- und Futtergefäße sind so anzuordnen, dass sie nicht verschmutzt werden können. Futter und Wasser sind täglich frisch zu verabreichen.
(9) Futterheu ist in Heuraufen anzubieten.
(10) Für alle Heimtiere ist ein natürlicher Tag-/Nachtrhythmus einzuhalten.
(11) Werden Tiere in Käfigen gehalten, ist ihnen jedenfalls mehrmals wöchentlich ein Auslauf außerhalb des Käfigs zu ermöglichen.
(12) Die Käfige sind in einer Mindesthöhe von 60 cm aufzustellen.
Mindestmaße für die Kaninchenhaltung:
Kaninchen bis 4,0 kg:
Höhe: 50cm
Bodenfläche: 3500 cm²/Tier entsprich mindestens 100×60×50 cm
Zusatzfläche Nestkammer: 1000 cm²/Tier