Meerschweinchen


haben eine Lebenserwartung von 6-8 Jahren, werden ca. 1-1,5 kg schwer und bekommen ca. 1-5 Junge. Die Meerschweinchen sind sogenannte Nestflüchter, was bedeutet das die Jungtiere voll entwickelt zu Welt kommen und bereits selbstständig Nahrung aufnehmen können. Ein Jungtier sollte bei Abgabe mind. 8 Wochen alt sein, wobei es aber ab dieser Zeit schon wieder geschlechtsreif ist.

Für typische Pflanzenfresser  ist es wichtig das Heu permanent zu Verfügung steht. Außerdem immer frisches Wasser und sehr wenig Obst und Gemüse ( Karotten, Salat, Löwenzahn, Äpfel). Vorsicht mit blähendem Gemüse. Auch Meerschweinchenfutter mit hohem Vitamin C gehallt sollte in bedarfsgerechter Menge täglich frisch angeboten werden.

Da Meerschweinchen sehr soziale Wesen sind bitte nicht einzeln halten !

Wichtig bei der Einrichtung des Käfiges (mind. 100x60x50)  oder Geheges ist auf Versteckmöglichkeiten zu achten, und das Nagematerial (Weidenzweige oder Obstbaumzweige)  vorhanden ist, da die Zähne permanent wachsen.

Mindestanforderungen für die Haltung von Kleinnagern

3.1. Allgemeine Haltungsbedingungen:

(1) Den Tieren ist ausreichend Beschäftigungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Nagetieren muss Nagematerial in Form von gesundheitlich unbedenklichem Holz, Ästen und dergleichen ständig zur Verfügung stehen.

(2) Die Käfige müssen rechteckig sein. Und je nach Tierart hinsichtlich ihrer Größe mindestens die in 3.2. bis 3.9. festgelegten Abmessungen aufweisen.

(3) Gitterkäfige müssen querverdrahtet sein und aus korrosionsbeständigem und nicht reflektierendem Material bestehen. Die Gitterweite muss so gewählt werden, dass ein Hängenbleiben der darin lebenden Tiere ausgeschlossen ist.

(4) Glasbecken dürfen nur dann Verwendung finden, wenn sie über ausreichend dimensionierte, seitlich angebrachte Belüftungsöffnungen verfügen und oben nicht dicht geschlossen sind.

(5) Die Haltungseinrichtung muss dreidimensional strukturiert sein. Kleinnagern sind Rückzugsmöglichkeiten in Form von Häuschen, Papprollen, Rohren, Wurzeln oder zuvor heißgebrühter Korkeiche anzubieten. Nagern muss Nagematerial in Form von Holz, Ästen und dergleichen immer zur Verfügung stehen.

(6) Boden und Einstreu müssen ständig in sauberem und trockenem Zustand gehalten werden. Die Einstreu muss so beschaffen sein, dass der gesamte Boden gleichmäßig rutschsicher bedeckt ist. Das verwendete Material muss saugfähig und gesundheitlich unbedenklich sein.

(7) Katzenstreu darf nicht als Einstreu verwendet werden.

(8) Wasser muss in Trinkwasserqualität in Hängeflaschen oder standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Wasser- und Futtergefäße sind so anzuordnen, dass sie nicht verschmutzt werden können. Futter und Wasser sind täglich frisch zu verabreichen.

(9) Futterheu ist in Heuraufen anzubieten.

(10) Für alle Heimtiere ist ein natürlicher Tag-/Nachtrhythmus einzuhalten.

(11) Werden Tiere in Käfigen gehalten, ist ihnen jedenfalls mehrmals wöchentlich ein Auslauf außerhalb des Käfigs zu ermöglichen.

(12) Die Käfige sind in einer Mindesthöhe von 60 cm aufzustellen.

 

 

3.6. Mindestanforderungen für die Haltung von Meerschweinchen (Caviinae):

(1) Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen, zu halten.

(2) Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100×60×50 cm (Länge×Breite×Höhe), die

Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm² betragen.

(3) Den Tieren sind eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen anzubieten.